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Motorrad Führerschein

Der Motorradführerschein in Deutschland entspricht der Klasse A1, A2 und A. Unsere Fahrlehrer sind routinierte Fahrer und begleiten dich meistens während der Ausbildung auf dem Motorrad in Göppingen und Umgebung! Eine genaue Beschreibung und die Voraussetzungen in unserer Motorrad-Fahrschule findest du weiter unten.

motorrad neu

Mindestalter
20 Jahre bei 2 Jahre A2 Besitz
21 Jahre bei Dreirädern
24 Jahre bei Direkteinstieg

Pflichtprüfung
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse Mofa, AM, A1, A2

Motorradführerschein Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Motorradführerschein Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter
18 Jahre

Pflichtprüfung
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse Mofa, AM und A1

Mindestalter
16 Jahre

Pflichtprüfung
Theorie- und Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen
Klasse Mofa und AM

Motorradführerschein Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

  • Klasse AM

    Theorie & Praxis mit Prüfung

    Voraussetzung 15 Jahre

    Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h und bis 50 ccm Hubraum. Dazu zählen neben zweirädrigen Kraftfahrzeugen auch dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 270 Kg Leermasse und höchstens 4 Kw und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit maximal zwei Sitzplätzen, 425 Kg Leermasse und höchstens 6 Kw.

  • Mofa

    Theorie mit Prüfung

    Voraussetzung 15 Jahre

    Einsitzige zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h und bis 50 ccm Hubraum.

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